Wissen Sie, wie viele User:innen im Schnitt Services auf Ihrem Webauftritt nutzen möchten, jedoch durch körperliche oder situative Einschränkungen aktuell nicht dazu in der Lage sind?
Laut Statistik Austria leben alleine in Österreich ca. 1,7 Mio. Menschen mit dauerhaften oder auch temporären Beeinträchtigungen. Das kann schon eine leichte Sehschwäche sein, wodurch Texte mit schwachem Farbkontrast schwer lesbar sind, oder die immense Lautstärke in öffentlichen Verkehrsmitteln, wodurch der Ton eines Videos nicht hörbar ist.
Das Thema Barrierefreiheit im Web betrifft uns alle
Das Thema Barrierefreiheit im Web wurde in den letzten Jahren immer präsenter. Schwache Farbkontraste, zu kleine Schriftgrößen oder eine umständliche Bedienung von Shop-Filtern – all diese Punkte schmälern nicht nur das generelle Erlebnis, sondern schaffen eine wirkliche Barriere für User:innen, die temporär oder dauerhaft körperlich eingeschränkt sind.
Daher ist es unser Ziel bei pixelart, die Barrierefreiheit im digitalen Bereich konsequent zu verbessern. Wir sehen es als Selbstverständlichkeit, Barrierefreiheit von Anfang an in unseren Digitalprojekten zu berücksichtigen und umzusetzen.
Diese Levels beinhalten jeweils einen umfangreichen Katalog an Maßnahmen. Anhand dieser Maßnahmen können Entwickler:innen, Designer:innen und Redakteur:innen ihre Inhalte so optimieren, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder sensorischen Fähigkeiten, genutzt werden können.
Abhängig von der Branche und dem Zweck der Online-Präsenz sind sogar gewisse Levels verpflichtend einzuhalten.
Was das Barrierefreiheitsgesetz für Ihre Online-Präsenz bedeutet
Der European Accessibility Act (EAA), der in Deutschland auch als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bekannt ist, tritt mit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Er gilt insbesondere für Websites, die kommerzielle Angebote bereitstellen, die buchbar und bezahlbar sind. Ebenfalls sollten Websites mit der Möglichkeit der Kontaktaufnahme oder einer Händlersuche genauer unter die Lupe genommen werden.
Die betroffenen Online-Präsenzen müssen mindestens die Kriterien des WCAG 2.2 Level AA einhalten. Diese Kriterien werden ebenfalls von der EU-Norm EN 301 549 unterstützt.
Reine Präsentationsseiten, wie z.B. Blogs, fallen normalerweise nicht unter das Gesetz, es sei denn, sie sind Teil eines Online-Shops. Durch eine vorherige Beratung kann man im Zweifelsfall auf der sicheren Seite sein.
Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Anforderung – es ist eine Chance, das Web für alle User:innen zugänglich zu machen. Es geht darum, keine Grenzen zu setzen, wer Ihre digitalen Dienste nutzen kann und wer nicht.